Eva Herman hat, gemeinsam mit ihrer Anwaltskanzlei, einen großen Erfolg gegen das RND (Redaktions Netzwerk Deutschland GmbH) beziehungsweise gegen die MADSACK Mediengruppe erzielt. Das RND hat fälschlicherweise behauptet, „dass Eva Herman daran mitwirke, dass der rechte „Selbstversorger“ Frank Eckhardt auf der Insel Cape Breton in Kanada Land zu hohen Preisen an deutsche Rechtsradikale und Verschwörungsideologen verkauft.“. Gegen diese Falschbehauptung wurde das RND juristisch abgemahnt. Die Kanzlei hat gegenüber dem RND klar gemacht, dass diese Behauptung falsch und ehrverletzend ist.
Wahr ist, dass Frank Eckardt Eva Herman nicht einmal persönlich bekannt ist. Und, dass sie einander nie begegnet sind.
Das RND ist der Aufforderung nachgekommen und hat die Unterlassungserklärung hierzu abgegeben, nach der die unterstrichene Passage der oberen Aussage nie wieder verbreitet werden darf. Für den Fall eines Verstoßes droht eine hohe Vertragsstrafe. Des weiteren wurde die entsprechende Passage in allen hierzu erschienenen Artikel abgeändert, da es sich jetzt nachweislich um eine unwahre Tatsachenbehauptung handelt. Für Eva Herman und Andreas Popp ist das ein großer Schritt in Richtung einer vollständigen Rehabilitierung.
Außerdem wird die Zeitschrift „Der Spiegel“, nachdem dieser nicht bereit war die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, jetzt von Eva Herman und Andreas Popp in Deutschland gerichtlich verklagt.