Das Meinungsfreiheitsgesetz – Ein Gegenentwurf zu Heiko Maas
Joachim Steinhöfel
An diesem Freitag steht das von Justizminister Maas geschaffene »Netzwerkdurchsetzungsgesetz« auf der Tagesordnung des Bundestages (19.05.2017, TOP 38). Das Gesetz ist eine 30seitige, verfassungs- und europarechtswidrige juristische Totgeburt. Es verstößt gegen Art. 3, 5 und 12 GG (Gleichheitsgebot, Meinungsfreiheit, Berufsfreiheit). Hinzu kommt, dass das Gesetz überflüssig ist. Hier unser Gegenentwurf.
Für den Kampf gegen strafbare und zivilrechtlich unzulässige Inhalte im Netz genügen die Gesetze, die wir haben.
Der Kampf lässt sich mit einer hinreichend ausgestatteten Justiz ohne weiteres erfolgreich führen.
Es bedarf der drastischen Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bevölkerung und der drohenden automatisierten Massenvernichtung freier Rede nicht.
Der Müncher Kollege Maximilian Krah und ich haben uns gestern zusammentelefoniert und hatten nach 30 Minuten einen alternativen Gesetzesentwurf für ein Meinungsfreiheitsgesetz (MfG) fertig, den wir nachstehend veröffentlichen und hier kurz erläutern wollen.
Was zwei Juristen in einer halben Stunde schaffen, sollte ein Ministerium in ein paar Monaten auch bewerkstelligen können… Mehr
Bildnachweis: Von Tobias Koch – OTRS, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=35569448
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