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‼️👉 🥇 Sonderpodcast von Andreas Popp:
BREAKING: Edelmetall im Zollfreilager: Finanzministerium beendet Vorteile für Anleger
+++ Kapital könnte ins Ausland abwandern +++
#AndreasPoppFinanzfragenWasTun 16-04-2026
+++ Mehr dazu morgen, Freitag, 17.04.2026 im Poppcast "Stabil durch den Wandel +++
Das Bundesfinanzministerium hat am 9. April 2026 die bisherigen Steuervorteile für die Edelmetall-Einlagerung in deutschen Zollfreilagern massiv eingeschränkt. Viele sprechen deshalb vom „Steuerhammer“ oder „Ende des Zollfreilager-Modells“ für Privatanleger.
❗️ Was genau geändert wurde: Bisher konnten Privatanleger Silber, Platin, Palladium und andere Weißmetalle/Technologiemetalle in einem deutschen Zollfreilager (VAT-Warehouse/Zolllager) ohne 19 % MwSt. kaufen und lagern, solange die Ware nicht in den freien Verkehr der EU überführt wurde.
❗️ Die neue BMF-Regelung zu § 4 Nr. 4b UStG stellt klar: Die Umsatzsteuerbefreiung gilt nur noch, wenn der Abnehmer (also der Käufer) selbst das Zollverfahren beendet (z. B. durch Einfuhr). Bei reinen Anlegergeschäften (Kauf + Lagerung ohne eigene Einfuhr) fällt die Steuerbefreiung weg.
+++ Einzelheiten dazu in diesem Finanzpodcast von Andreas Popp +++
👉 Hier das Schreiben des Bundesfinanzministeriums
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