Teil 3: Geschlechteridentitäten

Davids Geschichte ist im Nachhinein ein trauriger Beweis für die zahlreichen Forschungsergebnisse, die erst in den letzten Jahren von Neurobiologen veröffentlicht wurden. Die Unterschiede zwischen den Geschlechtern beschränken sich nämlich nicht nur auf äußerlich sichtbare Merkmale wie Geschlechtsorgane, Brüste oder Bartwuchs. Sie umfassen darüber hinaus eine Fülle von mentalen und psychischen Gegebenheiten. So gibt es einen deutlichen Unterschied zwischen der männlichen und der weiblichen Hirnstruktur. Die Konsequenz daraus sind typische Verhaltensmuster und Fähigkeiten, die sich jeder ideologisch geführten Diskussion entziehen.

Teil 2: Ein grausamer Irrtum

Die Feministinnen waren sich also einig, dass Männer und Frauen grundsätzlich gleich seien und nur die Erziehung darüber bestimme, wie männlich oder weiblich sich jemand gebe. Nun fehlte lediglich noch ein wissenschaftlicher Beweis, der die Austauschbarkeit männlicher und weiblicher Verhaltensmuster belegte. In diesem aufgeheizten Klima wurde ein erschütterndes Experiment mit einem Menschen bekannt, das auf Betreiben eines gewissenlosen Arztes stattfand. Ein kanadischer Junge, Bruce Reimer, wurde gezwungen! als Mädchen aufzuwachsen – ein Versuch mit tödlichem Ausgang.

Eva Herman: Das Dritte Reich und die Kitas

Als ich 2012 in einer österreichischen Talkshow über das geburtenschwache Deutschland sprach, raunzte mich ein linker Aktivist an. Er hatte eine Mutter mehrerer Kinder, die aus Kamerun stammte, und heute in Wien lebt, zur Sendung begleitet: Ich würde ihre afrikanischen Landsleute diskriminieren, die doch schließlich jetzt herüberkämen, um das Ruder zu übernehmen. Ob die denn nicht gut genug seien als unsere Nachfolger?

Armes Deutschland: Wer sein Kind liebt, geht in den Knast

Es fällt nicht leicht, die folgende Geschichte, die sich derzeit mitten in Deutschland abspielt, ohne Emotionen zu schildern. Ich will es dennoch versuchen, damit sich jeder unbeeinflusst seine Meinung bilden kann. In Nordrhein-Westfalen wird in den nächsten Tagen eine Mehrfach-Mutter in Erzwingungshaft genommen werden. Die Behörden wollen so die Zahlung eines Bußgeldes durchsetzen. Bußgeld für was? Der 12-jährige Sohn wollte nicht am Sexualkunde-Unterricht teilnehmen. Dass die Frau derzeit einen Säugling stillt, stört das Amt auch nicht: Das Urteil ist gefällt.