Das Meinungsfreiheitsgesetz – Ein Gegenentwurf zu Heiko Maas
Joachim Steinhöfel
An diesem Freitag steht das von Justizminister Maas geschaffene »Netzwerkdurchsetzungsgesetz« auf der Tagesordnung des Bundestages (19.05.2017, TOP 38). Das Gesetz ist eine 30seitige, verfassungs- und europarechtswidrige juristische Totgeburt. Es verstößt gegen Art. 3, 5 und 12 GG (Gleichheitsgebot, Meinungsfreiheit, Berufsfreiheit). Hinzu kommt, dass das Gesetz überflüssig ist. Hier unser Gegenentwurf.